Pressemitteilung vom 23.01.2021

Wurzen-Verfahren: Trotz fehlendem Anfangsverdacht nur bei einem Beschuldigten eingestellt

Rüge am Datenschutz bzgl. Ermittlungen nach § 129

 

Am 08.12.2020 wurde das Verfahren gegen eine Person, die von den Hausdurchsuchungen am 10.06.2020 betroffen war, eingestellt. Bei einem weiteren Beschuldigten ist dies trotz gleicher Ausgangslage nicht geschehen. Im Vorfeld hatte das Landgericht Leipzig bereits im Oktober mehrere Beschlüsse für rechtswidrig erklärt.

Den beiden Betroffenen wird lediglich ein Anruf, viele Stunden nach der Auseinandersetzung in Wurzen, zu anderen Beschuldigten vorgeworfen. Auf dieser Basis wurden Durchsuchungen und DNA-Entnahmen durchgeführt. Max Schwarz, Sprecher der Solidaritätsgruppe dazu: „Da überhaupt kein Anfangsverdacht gegeben war, wurden die Ermittlungen gegen eine Person eingestellt. Konsequenterweise ist die Einstellung des Verfahrens gegen eine zweite Person längst überfällig, nachdem auch hier bereits im Oktober 2020 der fehlende Anfangsverdacht gerichtlich festgestellt wurde.“

Pikant ist, dass der nun nicht mehr Beschuldigte schon Betroffener in den ergebnislosen Verfahren nach § 129 in Leipzig gegen „links“ in den vergangenen Jahren war. Eine öffentliche Rüge des sächsischen Datenschutzbeauftragen gegen Verantwortliche in der Justiz und der Polizei, konkret dem LKA Sachsen, scheint offensichtlich nicht einmal zur Kenntnis genommen worden zu sein. Eine Änderung des Vorgehens der Behörden ist nicht festzustellen.

„Für ein nicht stattgefundenes Telefongespräch gibt es in Leipzig Hausdurchsuchungen mit Maschinenpistolen und einen Beschluss zur DNA-Entnahme gegen Menschen, die der linken Szene zugerechnet werden, Menschen die schon jahrelang mit schweren Eingriffen in ihre Persönlichkeitsrechte überzogen werden. Eine öffentliche Entschuldigung der Verantwortlichen in Justiz und Polizei für dieses Handeln der letzten Jahre in Leipzig ist längst überfällig“, so Max Schwarz.

Hintergrund sind Hausdurchsuchungen am 10.06.2020 in Leipzig-Connewitz. In fünf Fällen mit dem Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gegen eine Gruppe Neonazis am Bahnhof in Wurzen.