Zwei Hausdurchsuchungen vom 10.06. waren rechtswidrig, da kein ausreichender Anfangsverdacht vorlag
Am 10.06.2020 fanden in Leipzig-Connewitz in fünf Fällen Hausdurchsuchungen unter dem Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gegen eine Gruppe Neonazis am Bahnhof in Wurzen statt.
Nun stellte das Landgericht Leipzig am 23.10.2020 per Beschluss die Rechtswidrigkeit zweier Hausdurchsuchungen und DNA-Entnahmen fest. Die Konstruiertheit des vermeintlichen Täter*innen-Kreise wird damit noch offensichtlicher. In seinem Beschluss vom 23.10.2020 konstatiert das Landgericht Leipzig, die „[…] angeordnete Durchsuchung der Wohnung des Beschwerdeführers ist rechtswidrig. Die Voraussetzungen […] lagen zum Zeitpunkt des Durchsuchungsanordnung nicht vor.“ Voraussetzung für eine solche repressive Hausdurchsuchung ist das Vorhandensein eines Tatverdachts. Dieser lag in den betreffenden Fällen jedoch gar nicht vor.
Stattdessen nutzten die Behörden die Hausdurchsuchungen, um vermeintlich belastende Materialen in den Wohnungen zu suchen und so überhaupt erst einen Tatverdacht konstruieren zu können.
„Wir vermuten, dass die Soko LinX keine tatsächliche Spur hat und sich zur Konstruktion einer Täter*innen-Gruppe den Erkenntnissen aus vorangegangenen gescheiterten §129-Verfahren bedient.“, so Ines Blitz, die Sprecherin der Solidaritätsgruppe.
Die benannten §129-Verfahren in Leipzig verliefen für die Behörden erfolglos. Trotz andauernder und weiträumiger Ausspähungsmaßnahmen, auch gegen Dritte, konnte sich kein Verdacht erhärten und die Verfahren mussten eingestellt werden. Bis heute liegen Beschwerden gegen die Maßnahmen unbearbeitet bei den Behörden und die Akten sind den Beschuldigten nicht vollständig herausgegeben worden.
Vor kurzem wurde ein weiteres §129-Verfahren gegen Links in Leipzig bekannt. Am Abend des 05.11.2020 durchsuchte die Soko LinX drei Wohnungen in Leipzig-Connewitz und nahm daraufhin Lina in U-Haft. Am Folgetag veröffentlichte die Generalbundesanwaltschaft eine Erklärung, in der ihr und den anderen Beschuldigten vorgeworfen wird, eine kriminelle Vereinigung mit dem Zweck „Angriffe gegen Personen der Rechten Szene durchzuführen” gegründet zu haben.
Es bleibt abzuwarten, welche Gesetzesübertretungen sich die sächsischen Ermittlungsbehörden in beiden Verfahren noch leisten werden. „Sicherlich gibt es da auch eine persönliche Motivation, gegen vermeintliche Antifaschist*innen oder Linke vorzugehen – in Sachsen gibt es ja wöchentlich neue Erkenntnisse zu rechten Strukturen in Polizei und Justiz.“, führt Ines Blitz weiter aus. Erst vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass ein Richter und ehemaliger Staatsanwalt Mitglied der rechtsradikalen Burschenschaft „Germania“ ist.
Ob schuldig oder unschuldig – für die Solidaritätsgruppe bleibt klar, dass weiter dagegen gehalten werden muss, wenn Antifaschist*innen angegriffen werden.